Ab dem 1. Januar dieses Jahres wurde in der Tarifzone AB des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB, Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) der Preis für Fahrscheine der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) nach oben angepasst. Im Durchschnitt beträgt die Erhöhung rund 6 %.
Die Gründe für diese Maßnahme sind recht nüchtern und waren objektiv absehbar: steigende Kosten für Energie, Treibstoff, Personal sowie Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr. Darüber hinaus ermöglichten die vergleichsweise schwachen Einnahmen aus dem Verkauf von Fahrscheinen bislang keine klare und verlässliche Tendenz zu einem spürbaren Anstieg dieser Einnahmen.
Traditionell übernehmen die Bundesregierung und die Exekutivorgane der Bundesländer einen erheblichen Teil der Kosten in diesem Bereich. Derzeit sind ihre Haushalte jedoch stark eingeschränkt. Die Preisanpassung bei den Tickets soll den reibungslosen Betrieb des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin sicherstellen.
Somit gelten folgende Preise:
Der Preis für einen Einzelfahrschein in den Zonen A (umfasst das vom S-Bahn-Ring eingeschlossene Stadtzentrum) und B (bis zur Stadtgrenze) beträgt 4,00 Euro (+20 Cent);
Der Preis für eine 4-Fahrten-Karte AB liegt bei 12,40 Euro (+80 Cent);
Ein Kurzstreckenticket in der Tarifzone AB kostet 2,80 Euro (+20 Cent);
Der monatliche „Sozialfahrschein“ Berlin-Ticket S (Tarifzonen A und B) für einkommensschwache Berlinerinnen und Berliner kostet nun 27,50 Euro (zuvor 19 Euro);
Die 24-Stunden-Karte (Tarifzone AB) kostet 11,20 Euro (zuvor 10,60 Euro).
Das monatliche Abonnement für den lokalen und regionalen öffentlichen Verkehr in Deutschland, das Deutschlandticket (D-Ticket), kostet nun 63 Euro (zuvor 58 Euro). Wie bekannt, berechtigt es zur Nutzung von Regionalzügen (RB, RE, IRE), S-Bahnen (SPNV), Bussen, Straßenbahnen sowie U-Bahnen.
Die Gültigkeit des D-Tickets erstreckt sich weiterhin nicht auf den Fernverkehr (IC, EC, ICE und RE der DB Fernverkehr AG) sowie auf Verkehrsmittel privater Anbieter (FlixTrain oder FlixBus). Auch die Nutzung der ersten Klasse ist ausgeschlossen.
Einzelne Fahrscheinarten, die nur geringe Nachfrage verzeichneten und ihre Attraktivität verloren haben, werden künftig nicht mehr verkauft.
WICHTIG
Fahrscheine, die im Jahr 2025 erworben, jedoch aus verschiedenen Gründen nicht genutzt wurden, verlieren nicht ihre Gültigkeit. Sie können weiterhin regulär verwendet werden. Fahrscheine mit alten Preisen, die entwertet werden müssen, sind bis zum 30. Juni 2026 gültig. Alternativ können sie bei dem Verkehrsunternehmen zurückgegeben werden, das sie verkauft hat.
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