Der Senat des Landes Berlin hat beschlossen, Änderungen in der Gesetzgebung vorzunehmen, die den Betrieb privater Bildungseinrichtungen betreffen. Das geltende „Berliner Schulgesetz“ (SchulG) regelt die allgemeine Schulpflicht. Demnach sind Eltern verpflichtet, ihre Kinder an einer von ihnen gewählten Schule – staatlich oder privat – anzumelden.
Staatliche Bildungseinrichtungen sind Schulen, die Unterricht auf verschiedenen Ebenen des Bildungssystems anbieten: Grundschule, Sekundarstufe und Hochschule. Der Unterricht dort ist kostenlos. Lehrpläne und Lernmaterialien werden auf Ebene der Landesregierungen festgelegt, während die Leitung des Bildungsprozesses durch die zuständigen Landesministerien erfolgt.
In jedem Bundesland gilt ein eigenes Bildungsgesetz, das auf dem bundesweiten „Gesetz über die allgemeine Bildung und Erziehung“ (ABI) basiert. Es definiert Ziele, Inhalte und Organisation der Bildung, garantiert das Recht auf Bildung für alle Bürger und legt Standards für die Bildungsqualität fest.
Darüber hinaus gibt es in Deutschland mehr als 2500 private Bildungseinrichtungen. Diese befinden sich in privater Trägerschaft, erhalten jedoch staatliche Zuschüsse. Die Umsetzung des Bildungsprozesses wird von den zuständigen Aufsichtsbehörden kontrolliert, wobei die Schulen verpflichtet sind, die gleichen Lehrpläne wie staatliche Schulen einzuhalten.
In Berlin bestehen beispielsweise 170 private Organisationen mit rund 42.000 Schülern sowie 48 Berufsfachschulenmit etwa 14.000 Schülern. Insgesamt besuchen rund 12 % aller Berliner Schüler nichtstaatliche Einrichtungen.
Laut den vorgeschlagenen Änderungen können neue Privatschulen künftig bereits nach zwei Jahren staatliche Förderung beantragen – bisher galt eine Frist von fünf Jahren. Die grundlegende finanzielle Unterstützung, bei der das Land 93 % der Kosten deckt, bleibt unverändert.
Darüber hinaus soll eine verbindliche Gebührenskala eingeführt werden, die das Einkommen der Eltern berücksichtigt. So soll der Zugang zu Privatschulen für Familien mit geringeren finanziellen Möglichkeiten erleichtert und die Auswahl einer passenden Schule erweitert werden.
Dazu erklärte die Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch:
„Private Bildungseinrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Vielfalt unseres Bildungssystems und stärken dessen Kompetenz.“
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