Der Senat von Berlin hat den sogenannten „Vorabbeschluss“ über eine erhebliche Erhöhung der Bußgelder für die illegale Entsorgung von Abfällen geprüft und bestätigt. Dies reicht von einer auf den Boden geworfenen Zigarettenkippe bis hin zur unzulässigen Entsorgung von Sperrmüll.
Das vorrangige Ziel solcher Maßnahmen ist klar und für Berlin hochaktuell – der Kampf gegen Umweltverschmutzung in der Hauptstadt sowie die Minimierung ihrer negativen Auswirkungen auf Bürger und Ökosysteme (Wasser, Boden, Luft). Denn illegale Müllkippen, die an nicht vorgesehenen Orten entstehen, stellen eine erhebliche Gefahr für die ökologische Sicherheit und die Gesundheit der Bevölkerung dar.
Zersetzungsprodukte von Abfällen geben Schadstoffe in die Luft ab. Niederschläge, die durch Abfälle sickern, lösen giftige Verbindungen heraus, was zur Verschmutzung von Oberflächen- und Grundwasser führt. Unerlaubte Mülllagerstätten entwickeln sich zu Herden chemischer und biologischer Bodenverseuchung.
Die neuen Bußgeldhöhen, die der Berliner Senat in seinem Bußgeldkatalog vorsieht, sind unter anderem wie folgt:
Illegale Entsorgung von Sperrmüll (z. B. Möbel, Elektrogeräte) auf Straßen oder im Wald wird mit Bußgeldern von 1.500 bis 11.000 Euro je nach Menge geahndet. Zuvor lagen die Strafen bei 150 bis 500 Euro. Bei gefährlichen Stoffen kann die Strafe bis zu 15.000 Euro betragen.
Das Abladen von Bauschutt an unzulässigen Orten bis 100 Kilogramm führt zu einem Bußgeld von 25.000 Euro. Bei größeren Mengen oder gefährlichen Materialien (Asbest, Kreosot, Glasfaser usw.) sind noch höhere Strafen vorgesehen.
Eine weggeworfene Zigarettenkippe kostet künftig 250 Euro statt bisher 55 Euro, Hundekot, der nicht entfernt wird, zwischen 100 und 350 Euro. Eine an den Straßenrand gestellte Matratze kostet 100 Euro, die illegale Entsorgung von Altreifen 700 Euro pro Reifen.
Fast-Food-Betriebe mit einer Verkaufsfläche über 80 Quadratmetern müssen Mehrwegbecher für Getränke zum Mitnehmen anbieten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 750 Euro oder mehr.
Der neue Bußgeldkatalog wird noch im Rat der Bürgermeister der Berliner Bezirke (RdB) beraten. Danach muss der Senat von Berlin die endgültige Entscheidung über die rechtliche Anwendung und praktische Umsetzung der Maßnahmen treffen.
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