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Berlin: Erhöhung des Mindestlohns

Berlin: Erhöhung des Mindestlohns

19.12.2025 634

Der Berliner Senat (Exekutive) hat eine Entscheidung zur Erhöhung des Mindestlohns im Bundesland Berlin getroffen.

Der Initiativentwurf der entsprechenden Verordnung wurde von der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, SenASGIVA), Cansel Kiziltepe, eingebracht.

Gemäß dem Beschluss wird der Mindestlohn in Berlin ab Anfang 2026 von derzeit 13,69 Euro auf 14,84 Euro pro Stunde (brutto) angehoben. Im Jahr 2027 soll dieser Betrag erneut erhöht werden und 15,58 Euro pro Stunde (brutto) betragen. Die neuen Lohnstandards sind in allen Bereichen verbindlich, in denen das Land Berlin über Zuständigkeiten in Lohnfragen verfügt. Dazu zählen unter anderem die öffentliche Verwaltung, Unternehmen mit staatlicher Beteiligung sowie Organisationen, die aus dem Berliner Landeshaushalt finanziert werden.

Ab dem 1. Januar 2026 sind Arbeitgeber in diesen Sektoren verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens 14,84 Euro pro Stunde zu zahlen. Wichtig ist, dass verschiedene Zuschläge, wie etwa für Nachtarbeit, nicht in den Mindestlohn eingerechnet werden dürfen, sondern zusätzlich zu zahlen sind.

Nach aktualisierten Angaben des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) wird die Erhöhung des Mindestlohns mindestens 350.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte betreffen, was rund 20 % aller Erwerbstätigen in Berlin entspricht.

Es ist darauf hinzuweisen, dass der Berliner Mindestlohn an den bundesweiten Mindestlohn gekoppelt ist, der bis 2027 auf 14,60 Euro steigen soll. Angesichts der hohen Lebenshaltungskosten in Metropolen wie Berlin reicht dieser Betrag jedoch häufig nicht für ein angemessenes Auskommen aus. Aus diesem Grund hat der Berliner Senat beschlossen, einen dynamisch angepassten Mindestlohn auf Landesebene einzuführen.

Senatorin C. Kiziltepe erklärte dazu, dass „der Mindestlohn in der Metropole über dem bundesweiten Niveau liegt und damit ein klares Signal für soziale Gerechtigkeit, wirtschaftliche Stabilität und ein würdiges Leben in Berlin setzt“.

Der genannte Beschluss des Berliner Senats muss noch in den Sitzungen des Rates der Bürgermeister (Rat der Bürgermeister, RdB) sowie im Abgeordnetenhaus von Berlin beraten und bestätigt oder abgelehnt werden.


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Kategorien: Aktuelles