Die Gesundheitsreform führte zum 1.1.2009 zu einer allgemeinen Pflicht zur Krankenversicherung.
In der privaten Krankenversicherung besteht eine entsprechende Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung seit dem 1. Januar 2009. Im Ergebnis besteht danach praktisch für alle Bürgerinnen und Bürger eine lückenlose Krankenversicherungspflicht. Sie sind – soweit dies nicht schon bereits der Fall war - damit zugleich auch pflegeversichert.
Auf der anderen Seite gilt: Wer zu spät, zum Beispiel erst, wenn er krank ist, dieser neuen Versicherungspflicht nachkommt, muss nicht bezahlte Beiträge nachzahlen.