Wie bekannt, ist der Umgang mit Waffen in Deutschland streng durch die Gesetzgebung geregelt, vertreten durch das «Уголовный кодекс» (Strafgesetzbuch, StGB) und das «Закон об оружии» (Waffengesetz, WaffG). Jede Abweichung von den festgelegten Normen zieht rechtliche Konsequenzen nach sich, die in Form straf- oder verwaltungsrechtlicher Sanktionen bestehen können.
In den letzten Jahren ist in Berlin ein anhaltender Trend zu einem Anstieg von Straftaten mit Schusswaffen zu beobachten. So wurden im Jahr 2025 1 119 solcher Fälle registriert, was 68% aller Straftaten ausmacht. Bis Ende Februar dieses Jahres hat die Spezialeinheit «Ferrum» (lat. «Eisen», in Berlin im November 2025 gegründet) des Landeskriminalamts (Landeskriminalamt, LKA) 260 Strafverfahren eingeleitet, 13 Haftbefehle erwirkt und 78 gefährliche Waffenarten beschlagnahmt, darunter 18 einsatzbereite Kampfeinheiten. Die Tätigkeit «Ferrum» konzentriert sich auf die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels, krimineller Gruppierungen und der organisierten Kriminalität.
Gleichzeitig stellen die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in der Praxis eine zunehmende Verfügbarkeit illegaler Waffen fest, insbesondere halbautomatischer Pistolen.
ZUR INFORMATION
Zu den halbautomatischen Kurzwaffen gehören Pistolen, bei denen ein Teil der Vorgänge des Nachladens und der Vorbereitung auf den nächsten Schuss durch die Energie der Pulvergase oder durch Rückstoß erfolgt. Synonym für den Begriff «полуавтоматическое» ist das Wort «selbstladend».
Kennzeichnend für solche Waffen ist der kurze Lauf, der sie bequem zum Tragen in der Tasche macht und das Schießen einhändig sowie beidhändig ermöglicht. Damit unterscheiden sie sich von Langwaffen (z. B. Gewehren oder Flinten), bei denen in der Regel beidhändig mit dem Schaft an der Schulter geschossen wird.
Angesichts der eindeutig ungünstigen Entwicklung der Lage in diesem Bereich hat der Senat von Berlin Änderungen des geltenden Bundesgesetzes WaffG gebilligt. Diese wurden in empfehlender Form gemeinsam von den Senatorinnen Felor Badenberg (Felor Badenberg, Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Verwaltung des Senats für Justiz und Verbraucherschutz) und Iris Spranger (Iris Spranger, Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Verwaltung des Senats für Inneres und Sport) gemeinsam vorgelegt.
In Kürze werden diese vom Regierungszweig des Bundeslands Berlin gebilligten Gesetzesänderungen an den Bundesrat (das gesetzgebende Organ auf Bundesebene, das aus Vertretern der Exekutive der Länder besteht) zur weiteren Prüfung, Zustimmung oder Ablehnung übermittelt.
Die von Berlin initiierten Änderungen des WaffG definieren den illegalen Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen eindeutig als «strafbar» und stellen dessen Gebrauch auf eine Stufe mit schweren Straftaten, im Gegensatz zur bisherigen Einstufung als «einfache Ordnungswidrigkeit». Dadurch soll der besondere Gefährlichkeitsgrad dieser Waffenart und die hohe Rechtswidrigkeit ihrer Verwendung angemessen berücksichtigt werden.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden auszuweiten. Unter anderem soll das Abhören von Telefonaten bei Verdacht auf illegalen Besitz halbautomatischer Pistolen erlaubt werden, was nach Ansicht der Urheber der Änderungen die Auffindung von Waffenverstecken effektiver ermöglichen und die Aktivitäten krimineller Gruppierungen unterbinden soll.
In diesem Zusammenhang halten die Vertreter der Leitung der Berliner Gewerkschaft der Polizei (Gewerkschaft der Polizei Berlin, GdP) zu Recht fest: «Das Hauptproblem in unserem Bundesland sind nicht die rechtmäßigen Waffenbesitzer, sondern deren enorme rechtswidrige Verfügbarkeit».
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